Ausbildung

Organisatorischer Ablauf der Ausbildung:

Um für die theoretische Prüfung beim TÜV zugelassen werden zu können muss ein Fahrschüler eine bestimmte Anzahl an Theoriestunden in einer Fahrschule besuchen.

Parallel dazu kann er auch schon am Anfang mit dem praktischen Teil der Ausbildung beginnen.

Sinnvoll ist es natürlich vorher einige Theoriestunden zu absolvieren, um über die Grundregeln im Straßenverkehr Bescheid zu wissen.

Nachdem die theoretische Prüfung bereits erfolgreich absolviert und die praktische Ausbildung abgeschlossen wurde, kann der Fahrschüler zur praktischen Prüfung angemeldet werden.

Wurde diese ebenfalls erfolgreich gemeistert, steht einer selbstständigen Teilnahme am Straßenverkehr nichts mehr im Wege.

Ob Mofa oder LKW und Bus, in unserer Fahrschule bilden wir in allen Klassen aus.

Zusätzlich bieten wir die Möglichkeit, einzelne Fahrstunden sowie die komplette Ausbildung der Klasse B mit einem Automatik-Fahrzeug zu absolvieren.

Die Anmeldung für jede Klasse kann ein halbes Jahr vor dem Mindestalter durchgeführt werden.

 

Fahrerlaubnisklassen:

 
Klasse: Fahrzeug: Alter:
AM Zweirädrige Krafträder

  • Hubraum max. 50cm³
  • bbH max. 45km/h
  • Leistung max. 4kW (5,4 PS)

Dreirädrige Krafträder

  • Hubraum max. 50cm³ bei Fremdzündungsmotor
  • Hubraum max. 500cm³ bei Selbstzündungsmotor
  • bbH max. 45km/h
  • Leistung max. 4kW (5,4 PS)
  • Leermasse max. 270kg
  • Nicht mehr als 2 Sitzplätze

leichte vierrädrige Krafträder

  • Hubraum max. 50cm³ bei Fremdzündungsmotor
  • Hubraum max. 500cm³ bei Selbstzündungsmotor
  • bbH max. 45km/h
  • Leistung max. 4kW  bei Straßen-Quads
  • Leistung max. 6kW
  • Leermasse max. 425kg
  • Nicht mehr als 2 Sitzplätze

 

ab 15 Jahre
A1 Krafträder

  • Hubraum max. 125 cm³
  • Motorleistung max. 11 kW 
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern

  • Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
  • bbH von mehr als 45 km/h und
  • Leistung max. 15 kW 

 

ab 16 Jahre
A2 Krafträder 

  • Motorleistung max. 35 kW
  • Verhältnis der Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg,
  • nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet

 

ab 18 Jahre
A Krafträder

  • Hubraum max. 50 cm³ 
  • bbH max. 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge 

  • Leistung über 15 kW

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern

  • Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • bbH von mehr als 45 km/h und
  • Leistung von mehr als 15 kW.

 

ab 20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“

ab 21 Jahre, wenn nur „Trikes“ gefahren werden

ab 21 Jahren beim Direkterwerb

 

B Kraftfahrzeuge

  • mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

 

ab 17 Jahre bei begleitendem Fahren

ab 18 Jahre 

BE Kraftfahrzeug Klasse B mit Anhänger

  • zG Anhänger über 750kg, aber max. 3,5t

 

vgl. Klasse B
L Zugmaschine

  • land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
  • bbH max. 40 km/h
  • mit Anhänger max. 25km/h fahren

selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwägen, Stapler und andere Flurförderzeuge

  • bbH max. 25km/h
  • auch mit Anhänger

 

ab 16 Jahre
T Zugmaschine

  • land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
  • bbH max. 60 km/h (ab 18 Jahre)
  • bbH max. 40km/h (bis 18 Jahre)
  • auch mit Anhänger

selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwägen

  • für land- und forstwirtschaftliche Zwecke
  • bbH max. 40km/h
  • auch mit Anhänger

 

ab 16 Jahre
C1 Kraftfahrzeuge

  • zG über 3,5t bis max. 7,5t
  • 8 Personen außer dem Fahrer
  • mit Anhänger bis 750kg zG

 

ab 18 Jahre
C1E Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger

  • zG Anhänger über 750kg
  • zG der Fahrzeugkombination max.12.000kg

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger

  • zG Anhänger über 3,5t
  • zG der Fahrzeugkombination max. 12.000kg

 

ab 18 Jahre
C Kraftfahrzeuge

  • zG über 3,5t
  • 8 Personen außer dem Fahrer
  • mit Anhänger bis 750kg zG

 

ab 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“

ab 21 Jahre bei Direkterwerb

CE Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger

  • zG Anhänger über750kg

 

vgl. Klasse C
D1 Kraftomnibusse

  • für max. 16 Personen außer dem Fahrer
  • Länge max. 8m
  • mit Anhänger bis 750kg zG

 

ab 18 Jahre für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“

ab 21 Jahre bei Direkterwerb

D1E Kraftfahrzeug der Klasse D1 mit Anhänger

  • zG Anhänger über 750kg

 

vgl. Klasse D1
D Kraftomnibusse

  • für mehr als 8 Personen außer dem Fahrer
  • mit Anhänger bis 750kg zG

 

Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation
DE Kraftfahrzeuge der Klasse D mit Anhänger

  • zG Anhänger über 750kg

 

Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation