Organisatorischer Ablauf der Ausbildung:
Um für die theoretische Prüfung beim TÜV zugelassen werden zu können muss ein Fahrschüler eine bestimmte Anzahl an Theoriestunden in einer Fahrschule besuchen.
Parallel dazu kann er auch schon am Anfang mit dem praktischen Teil der Ausbildung beginnen.
Sinnvoll ist es natürlich vorher einige Theoriestunden zu absolvieren, um über die Grundregeln im Straßenverkehr Bescheid zu wissen.
Nachdem die theoretische Prüfung bereits erfolgreich absolviert und die praktische Ausbildung abgeschlossen wurde, kann der Fahrschüler zur praktischen Prüfung angemeldet werden.
Wurde diese ebenfalls erfolgreich gemeistert, steht einer selbstständigen Teilnahme am Straßenverkehr nichts mehr im Wege.
Ob Mofa oder LKW und Bus, in unserer Fahrschule bilden wir in allen Klassen aus.
Zusätzlich bieten wir die Möglichkeit, einzelne Fahrstunden sowie die komplette Ausbildung der Klasse B mit einem Automatik-Fahrzeug zu absolvieren.
Die Anmeldung für jede Klasse kann ein halbes Jahr vor dem Mindestalter durchgeführt werden.
Fahrerlaubnisklassen:
Klasse: | Fahrzeug: | Alter: |
AM | Zweirädrige Krafträder
Dreirädrige Krafträder
leichte vierrädrige Krafträder
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ab 15 Jahre |
A1 | Krafträder
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
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ab 16 Jahre |
A2 | Krafträder
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ab 18 Jahre |
A | Krafträder
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
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ab 20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“
ab 21 Jahre, wenn nur „Trikes“ gefahren werden ab 21 Jahren beim Direkterwerb
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B | Kraftfahrzeuge
mit Anhänger
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ab 17 Jahre bei begleitendem Fahren
ab 18 Jahre |
BE | Kraftfahrzeug Klasse B mit Anhänger
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vgl. Klasse B |
L | Zugmaschine
selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwägen, Stapler und andere Flurförderzeuge
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ab 16 Jahre |
T | Zugmaschine
selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwägen
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ab 16 Jahre |
C1 | Kraftfahrzeuge
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ab 18 Jahre |
C1E | Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger
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ab 18 Jahre |
C | Kraftfahrzeuge
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ab 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“
ab 21 Jahre bei Direkterwerb |
CE | Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger
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vgl. Klasse C |
D1 | Kraftomnibusse
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ab 18 Jahre für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“
ab 21 Jahre bei Direkterwerb |
D1E | Kraftfahrzeug der Klasse D1 mit Anhänger
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vgl. Klasse D1 |
D | Kraftomnibusse
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Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation |
DE | Kraftfahrzeuge der Klasse D mit Anhänger
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Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation |